Erst atmen, dann planen: die richtige Reihenfolge
Ein Umzug ins Pflegeheim passiert oft plötzlich, nach einem Sturz oder einer Diagnose. Setz dich deshalb nicht selbst unter Druck, alles an einem Wochenende zu schaffen. Eine geordnete Reihenfolge nimmt viel von der Last.
- Persönliches zuerst: Sichere Dokumente, Ausweise, Versicherungsunterlagen, Sparbücher, Schmuck und Fotoalben. Diese Dinge gehören nicht in eine Verwertung und sind später schwer wiederzubeschaffen.
- Wünsche klären: Sprich mit der pflegebedürftigen Person und der Familie ab, was mit ins Heim kommt, was Angehörige behalten möchten und was gehen darf. Das beugt Streit vor.
- Bestand sichten: Geh Raum für Raum durch und teile grob in drei Stapel, behalten, verwerten, entsorgen. Fotografiere Möbel und Wertgegenstände gleich mit, das brauchst du später.
- Verwerten vor Entsorgen: Vieles, was auf den ersten Blick nach Sperrmüll aussieht, hat noch einen Wert. Erst wenn feststeht, was wirklich niemand mehr braucht, lohnt sich der Container.
Fristen im Blick behalten
Bei einer Wohnungsauflösung tickt die Uhr vor allem beim Mietvertrag. Wer die Fristen kennt, vermeidet doppelte Kosten.
- Kündigungsfrist der Wohnung: Bei Mietwohnungen gilt für Mieterinnen und Mieter in der Regel eine gesetzliche Frist von drei Monaten. Prüfe den Vertrag und kündige schriftlich, sobald der Heimeinzug feststeht.
- Sonderfall Tod oder Betreuung: Bei einer Betreuung oder im Todesfall gelten teils Sonderregelungen, etwa Sonderkündigungsrechte. Kläre das früh mit Vermieter oder Betreuungsgericht.
- Übergabetermin rückwärts rechnen: Plane die Verwertung und Räumung so, dass die Wohnung zum Übergabetermin besenrein ist. Rechne vom Termin rückwärts und lass Puffer für Abholungen.
- Heimkosten laufen parallel: Sobald der Einzug erfolgt, laufen Heimkosten und Miete gleichzeitig. Jede Woche, die du die Auflösung verkürzt, spart echte Miete.
Hausrat verwerten statt entsorgen: so geht es über LagerLos
Der größte Hebel beim Kostensparen ist einfach: Statt für eine Entrümpelung zu zahlen, kannst du den kompletten Inhalt der Wohnung oder einzelne Lose an Interessenten weitergeben, die die Sachen selbst abholen. Über LagerLos stellst du dein Los online ein und Käuferinnen und Käufer geben Gebote ab.
- Freihändiger Verkauf, keine klassische Versteigerung: LagerLos ist ein Vermittler und organisiert einen freihändigen Verkauf. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Versteigerung nach Paragraf 383 BGB.
- Verkauft wird der komplette Inhalt eines Loses wie gesehen: Du fasst zum Beispiel einen Kellerraum, einen Dachboden oder den Hausrat eines Zimmers zu einem Los zusammen. Fotos zeigen ehrlich, was drin ist.
- Gebotsphase von 7 Tagen: Dein Los läuft sieben Tage. In den letzten zwei Minuten sorgt ein Soft-Close dafür, dass jedes neue Gebot die Zeit um zwei Minuten verlängert, damit niemand in letzter Sekunde überrumpelt wird.
- Geheimes Maximalgebot und optionaler Mindestpreis: Bieter können ein geheimes Maximalgebot hinterlegen. Du als Verkäufer kannst optional einen geheimen Mindestpreis setzen, unter dem nicht verkauft wird.
- Anmelden und Bieten ist kostenlos. Es fallen keine Gebühren an, nur um mitzumachen.
Was kostet das und wie läuft die Abwicklung
Transparenz ist bei einer ohnehin belastenden Situation wichtig. Deshalb sind die Gebühren klar geregelt.
- Käufer-Aufgeld 15 Prozent, Verkäufer-Provision 10 Prozent: Diese Gebühren werden erst nach dem Zuschlag fällig und laufen per Rechnung und Überweisung.
- LagerLos nimmt kein Kaufpreisgeld: Das eigentliche Warengeld zahlt der Käufer direkt vor Ort bei der Abholung an dich. So behältst du die Kontrolle über die Übergabe.
- Identität geprüft: Verkäufer werden per Ausweis und Liveness-Check über den Dienstleister Didit identifiziert. Das schafft Vertrauen auf beiden Seiten.
- Abholung durch den Käufer: Der Käufer holt den kompletten Inhalt selbst ab. Das erspart dir Transport und einen großen Teil der Entsorgungskosten.
Was danach wirklich niemand mehr braucht, kommt zum Wertstoffhof oder in den Sperrmüll. Meist ist das nach der Verwertung nur noch ein Bruchteil dessen, was du sonst hättest entsorgen lassen.
Rechtliches in Kürze, damit du dich sicher fühlst
Beim Weitergeben von Hausrat tauchen oft Fragen zu Gewährleistung und Widerruf auf. Die wichtigsten Punkte einfach erklärt.
- Privater Verkauf: Verkaufst du als Privatperson den Hausrat eines Angehörigen, gibt es in der Regel keine Gewährleistung. Die Ware geht wie gesehen an den Käufer.
- Verkauf durch Händler: Tritt ein gewerblicher Händler als Verkäufer auf, gilt für Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
- LagerLos vermittelt nur: Der Marktplatz bringt Verkäufer und Käufer zusammen, ist aber selbst nicht Vertragspartner des Warenkaufs.
- Start am 01.10.2026: LagerLos geht am 1. Oktober 2026 an den Start. Du kannst dich schon vorher informieren und vorbereiten.
Häufige Fragen
Muss ich die ganze Wohnung auf einmal verkaufen oder geht das auch in Teilen?
Beides ist möglich. Du kannst den kompletten Hausrat als ein Los einstellen oder in mehrere Lose aufteilen, zum Beispiel Keller, Werkstatt und Wohnzimmer getrennt. Verkauft wird immer der komplette Inhalt eines Loses wie gesehen, das gibst du beim Einstellen selbst an.
Wie schnell ist die Wohnung leer?
Die Gebotsphase läuft sieben Tage, danach folgt die Abholung durch den Käufer. In den letzten zwei Minuten verlängert ein Soft-Close die Zeit um jeweils zwei Minuten, wenn noch geboten wird. Plane die Abholtermine so, dass die Wohnung rechtzeitig zum Übergabetermin besenrein ist.
Was kostet mich der Verkauf?
Anmelden und Einstellen sind kostenlos. Erst nach dem Zuschlag fallen 10 Prozent Verkäufer-Provision an, der Käufer zahlt zusätzlich 15 Prozent Aufgeld. Diese Gebühren laufen per Rechnung und Überweisung. Das Warengeld selbst zahlt der Käufer direkt vor Ort an dich, LagerLos nimmt kein Kaufpreisgeld.
Ist das eine offizielle Versteigerung?
Nein. Es handelt sich um einen freihändigen Verkauf über einen Marktplatz und ausdrücklich nicht um eine Versteigerung nach Paragraf 383 BGB. LagerLos tritt dabei als Vermittler auf und bringt Verkäufer und Käufer zusammen.
Muss ich mich ausweisen, um verkaufen zu können?
Ja. Verkäufer werden per Ausweis und einem Liveness-Check über den Dienstleister Didit identifiziert. Das schützt beide Seiten und sorgt dafür, dass Käufer wissen, mit wem sie es zu tun haben.