Lagerlos.
Ratgeber

Bezahlung und Abholung nach dem Zuschlag

Du hast den Zuschlag bekommen, und jetzt fragst du dich, wie es weitergeht. Die Abholung nach Zuschlag läuft bei LagerLos in klaren Schritten: Das Warengeld zahlst du direkt an den Verkäufer vor Ort, das Aufgeld bekommst du separat per Rechnung. Hier findest du alle Antworten zu Bezahlung, Abholfrist und dem, was bei Problemen gilt.Stand: 16.08.2026 · LagerLos

Wie und an wen du bezahlst

Bei LagerLos gibt es zwei getrennte Zahlungen, und das ist wichtig zu verstehen. LagerLos nimmt selbst keine Kaufpreiszahlung entgegen. Wir sind Vermittler, nicht Verkäufer, der Kaufvertrag entsteht allein zwischen dir und dem Verkäufer.

  • Warengeld: Das ist der eigentliche Zuschlagspreis für den Inhalt des Loses. Diesen Betrag zahlst du direkt an den Verkäufer, und zwar vor Ort bei der Abholung. So sieht jede Seite genau, dass Ware und Geld zusammenkommen.
  • Aufgeld: Zusätzlich zum Zuschlagspreis fällt ein Käufer-Aufgeld von 15 Prozent an. Das rechnet LagerLos nach dem Zuschlag per Rechnung ab, du begleichst es per Überweisung.

Ein Beispiel: Liegt dein Zuschlagspreis bei 400 Euro, zahlst du 400 Euro Warengeld vor Ort an den Verkäufer und zusätzlich 60 Euro Aufgeld per Überweisung an LagerLos.

Wann und wie du abholst

Nach dem Zuschlag stimmst du dich mit dem Verkäufer über einen Abholtermin ab. Verkauft wird immer der komplette Inhalt eines Loses, nicht der Raum selbst und kein Einzelstück. Du kaufst wie gesehen, deshalb lohnt sich vorab ein genauer Blick auf die Bilder und Beschreibungen.

  • Komplett räumen: Du nimmst den gesamten Inhalt mit. Es ist nicht möglich, sich einzelne Stücke herauszupicken und den Rest stehen zu lassen.
  • Besenrein hinterlassen: Nach der Abholung gibst du den Raum leer und besenrein zurück, so wie du ihn vorgefunden hast.
  • Transport selbst organisieren: Fahrzeug, Helfer und Werkzeug bringst du selbst mit. Plane genug Kapazität ein, gerade bei größeren Losen.

Halte die vereinbarte Abholfrist ein. Wenn du merkst, dass ein Termin nicht klappt, sprich frühzeitig mit dem Verkäufer, damit ihr eine Lösung findet.

Was gilt bei Gewährleistung und Widerruf

Da du wie gesehen kaufst, kommt es darauf an, von wem du kaufst. Das entscheidet über deine Rechte.

  • Kauf von privat: Hier ist die Gewährleistung in der Regel ausgeschlossen. Der Inhalt wird so verkauft, wie er ist.
  • Kauf vom gewerblichen Händler: Handelt es sich um einen Fernabsatzkauf bei einem Händler, hast du 14 Tage Widerrufsrecht.

Ob privat oder gewerblich verkauft wird, erkennst du am jeweiligen Los. LagerLos tritt dabei nie als Verkäufer auf, sondern vermittelt nur den Kontakt und den Ablauf.

Wenn bei der Abholung etwas schiefgeht

Meistens läuft die Abholung reibungslos, aber falls es doch hakt, bist du nicht allein. Sollte der Inhalt deutlich von der Darstellung abweichen, der Verkäufer nicht erreichbar sein oder es vor Ort Streit geben, meldest du den Fall bei LagerLos.

Wir schauen uns die Situation an und vermitteln zwischen dir und dem Verkäufer. Dokumentiere am besten mit Fotos, was du vorfindest, das hilft bei der Klärung. Da wir kein Geld für die Ware entgegennehmen, ist es sinnvoll, das Warengeld erst zu übergeben, wenn du den Inhalt vor Ort gesehen hast.

Häufige Fragen

Zahle ich den Kaufpreis an LagerLos?

Nein. Das Warengeld zahlst du direkt an den Verkäufer vor Ort bei der Abholung. LagerLos nimmt keine Kaufpreiszahlung entgegen. Nur das Aufgeld von 15 Prozent rechnen wir per Rechnung ab.

Wie hoch ist das Aufgeld und wie zahle ich es?

Das Käufer-Aufgeld beträgt 15 Prozent auf den Zuschlagspreis. Du bekommst nach dem Zuschlag eine Rechnung von LagerLos und begleichst den Betrag per Überweisung.

Kann ich nur einzelne Sachen aus dem Los mitnehmen?

Nein. Verkauft wird immer der komplette Inhalt eines Loses, wie gesehen. Du nimmst alles mit und lässt den Raum besenrein zurück. Rosinenpicken ist nicht möglich.

Wer organisiert den Transport?

Den Transport organisierst du selbst. Fahrzeug, Helfer und Werkzeug bringst du zur Abholung mit. Plane bei größeren Losen ausreichend Kapazität ein.

Was mache ich, wenn der Inhalt nicht wie beschrieben ist?

Melde den Fall bei LagerLos und dokumentiere ihn mit Fotos. Wir vermitteln zwischen dir und dem Verkäufer. Übergib das Warengeld am besten erst, wenn du den Inhalt vor Ort geprüft hast.