Was du in dieser Kategorie findest
Hier geht es um Ware, die im Speditions- und Logistikbetrieb übrig bleibt und verwertet werden muss. Das ist kein Restposten aus dem Handel, sondern konkret liegen gebliebene Fracht, die niemand abgeholt hat.
- Unabgeholtes Frachtgut: Sendungen, deren Empfänger nicht zahlt oder die Annahme verweigert.
- Standgut: Ware, die über die vereinbarte Zeit hinaus im Lager oder auf dem Hof steht.
- Speditionsware ohne Zustellung: Sendungen mit falscher oder unbekannter Empfängeradresse.
- Sammel- und Mischpaletten: gebündelte Posten aus mehreren Sendungen.
Verkauft wird immer der komplette Inhalt eines Loses, wie gesehen. Du kaufst also die ganze Palette oder Sendung, nicht ausgewählte Einzelteile daraus.
Wie die Gebotsphase abläuft
Jedes Los läuft über eine feste Gebotsphase von 7 Tagen. Du gibst dein geheimes Maximalgebot ab, also den Höchstbetrag, den dir das Los wert ist. Das System bietet für dich automatisch nur so viel, wie nötig ist, um vorne zu bleiben, höchstens aber bis zu deinem Maximum. Dein Maximalgebot bleibt für andere unsichtbar.
- Soft-Close: Fällt in den letzten 2 Minuten noch ein Gebot, verlängert sich die Phase automatisch um 2 Minuten. So gewinnt niemand nur durch einen Klick in der letzten Sekunde.
- Optionaler geheimer Mindestpreis: Der Verkäufer kann eine verdeckte Untergrenze setzen. Wird sie nicht erreicht, kommt kein Zuschlag zustande.
- Anmelden und Bieten sind kostenlos. Kosten entstehen erst mit dem Zuschlag.
Wichtig, weil oft verwechselt: Das ist ein freihändiger Verkauf über LagerLos als Vermittler, keine Versteigerung nach Paragraf 383 BGB.
Was der Zuschlag kostet
Die Gebühren sind fest und transparent. Auf den Zuschlagspreis kommt ein Käufer-Aufgeld von 15 Prozent. Der Verkäufer trägt eine Provision von 10 Prozent. Beides wird nach dem Zuschlag per Rechnung und Überweisung abgewickelt.
- LagerLos nimmt kein Kaufpreisgeld entgegen. Das Warengeld zahlst du direkt vor Ort an den Verkäufer.
- Über LagerLos laufen ausschließlich die Gebühren, nicht der Warenwert.
- Die genauen Details findest du auf der Seite Gebühren.
So behältst du die Kontrolle über den eigentlichen Kaufbetrag und zahlst erst, wenn du die Ware beim Verkäufer übernimmst.
Rechtliches, das du als Käufer kennen solltest
LagerLos ist Vermittler zwischen dir und dem Verkäufer. Der Kaufvertrag entsteht direkt zwischen euch.
- Kauf von privat: in der Regel ohne Gewährleistung, du kaufst wie gesehen.
- Kauf vom Händler: als Verbraucher hast du 14 Tage Widerruf.
- Identität der Verkäufer: Jeder Verkäufer wird per Ausweis und Liveness-Prüfung über Didit identifiziert, bevor er einstellen darf.
Da es sich um unabgeholtes Fracht- und Standgut handelt, prüfst du das Los anhand der Beschreibung und der Fotos. Es gibt keine Garantie auf einen bestimmten Inhalt über das hinaus, was im Los angegeben ist.
Für Speditionen, die Standgut abgeben wollen
Diese Kategorie lebt vom Nachschub aus Logistik und Spedition. Wenn du selbst einen Speditionsbetrieb führst und regelmäßig unabgeholtes Frachtgut verwerten musst, stellst du es bei LagerLos als Los ein und erreichst gezielt Wiederverkäufer.
- Aufwand runter, statt Ware dauerhaft zu lagern.
- Feste Abläufe, transparente 10 Prozent Provision nach Zuschlag.
- Alle Details für Betriebe findest du unter Spediteure.
Der Marktplatz startet am 01.10.2026. Bis dahin kannst du dich vormerken und deine ersten Lose vorbereiten.
Häufige Fragen
Was ist unabgeholtes Frachtgut?
Das ist Ware, die eine Spedition transportiert hat, die aber vom Empfänger nicht angenommen oder nicht bezahlt wurde und deshalb liegen bleibt. Nach einer gewissen Zeit wird sie zu Standgut und muss verwertet werden. Genau dieses Gut kaufst du hier als komplettes Los, wie gesehen.
Kaufe ich einzelne Teile oder das ganze Los?
Du kaufst immer den kompletten Inhalt eines Loses, wie gesehen. Einzelne Stücke lassen sich nicht herauslösen. Prüfe deshalb Beschreibung und Fotos genau, bevor du dein Maximalgebot abgibst.
Welche Gebühren kommen auf mich zu?
Auf den Zuschlagspreis zahlst du ein Käufer-Aufgeld von 15 Prozent, das nach dem Zuschlag per Rechnung und Überweisung an LagerLos geht. Das Warengeld selbst zahlst du direkt vor Ort an den Verkäufer, LagerLos nimmt kein Kaufpreisgeld entgegen. Anmelden und Bieten sind kostenlos.
Ist das eine Versteigerung?
Nein. Es ist ein freihändiger Verkauf über LagerLos als Vermittler, keine Versteigerung nach Paragraf 383 BGB. Du gibst ein geheimes Maximalgebot in einer 7 Tage langen Gebotsphase ab, und in den letzten 2 Minuten verlängert der Soft-Close jeweils um 2 Minuten, wenn noch geboten wird.
Habe ich als Käufer ein Widerrufsrecht?
Beim Kauf von einem privaten Verkäufer gibt es in der Regel keine Gewährleistung, du kaufst wie gesehen. Kaufst du dagegen von einem Händler, hast du als Verbraucher 14 Tage Widerruf. LagerLos tritt in beiden Fällen nur als Vermittler auf.