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Ratgeber Nachlass

Wohnung auflösen im Todesfall: Schritt für Schritt

Einen geliebten Menschen zu verlieren, ist schwer genug. Und dann steht da noch die Wohnung, voller Erinnerungen und voller Dinge, für die scheinbar sofort eine Entscheidung her muss. Nimm dir zuerst die Ruhe, die du brauchst. Die meisten Schritte haben mehr Zeit, als es sich im ersten Moment anfühlt. Dieser Ratgeber führt dich sortiert durch die Wohnungsauflösung im Todesfall, von den wichtigen Fristen über den Umgang mit dem Hausrat bis zu der Frage, wie du gut erhaltene Dinge sinnvoll weitergibst, statt sie in den Container zu werfen.Stand: 16.08.2026 · LagerLos

Zuerst das Wichtige: Fristen und Reihenfolge

Bevor du an das Räumen denkst, lohnt ein klarer Blick auf die formalen Dinge. Sie geben dir den Rahmen und verhindern, dass du unter Druck vorschnell handelst.

  • Sterbeurkunde und Behörden: Der Todesfall wird beim Standesamt beurkundet, meist über das Bestattungsinstitut. Die Sterbeurkunde brauchst du danach für fast alles Weitere.
  • Erbe annehmen oder ausschlagen: Für die Ausschlagung einer Erbschaft gilt in der Regel eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis. Solange nicht klar ist, ob du erbst, solltest du keine Gegenstände endgültig verwerten, denn wer Nachlass verwertet, nimmt das Erbe damit unter Umständen an.
  • Mietvertrag und Wohnung: Ein Mietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Tod. Erben oder Angehörige treten ein und können in der Regel mit einer verkürzten Frist kündigen. Sprich früh mit der Hausverwaltung, damit ihr die Übergabe planen könnt.

Die Reihenfolge ist fast immer: Formalitäten klären, Erbfrage sichern, dann erst die Wohnung anfassen. Wer diese Ordnung einhält, spart sich später Ärger.

Hausrat sichten: sortieren statt sofort entsorgen

Wenn die formale Lage geklärt ist, beginnt der schwierigste Teil, das Sichten. Geh es in Etappen an und hol dir Menschen dazu, denen du vertraust.

  • Persönliches und Dokumente zuerst: Ausweise, Verträge, Versicherungspolicen, Kontounterlagen und Fotos gehören gesichert, bevor irgendetwas den Raum verlässt.
  • Erinnerungsstücke: Nimm dir Zeit für das, was Bedeutung hat. Nichts davon muss am selben Tag entschieden werden.
  • Der große Rest: Möbel, Werkzeug, Küche, Elektronik, Bücher, Sammlungen. Das ist der Teil, der im Container landet, wenn niemand hinschaut, und genau hier steckt oft noch echter Wert.

Gerade bei Erbengemeinschaften hilft es, den verwertbaren Hausrat als Ganzes zu betrachten, statt jedes Teil einzeln zu verhandeln. Das nimmt Spannung aus der Familie und macht die Verteilung fair.

Verwerten statt wegwerfen: den Inhalt als Ganzes weitergeben

Vieles, was nach einem Todesfall in der Wohnung steht, ist gut erhalten und für andere Menschen nützlich. Statt einzeln zu inserieren und die Wohnung wochenlang für Besichtigungen offen zu halten, kannst du den kompletten Inhalt eines Raumes oder Kellers als ein Los weitergeben, so wie er ist.

Über LagerLos funktioniert das als freihändiger Verkauf. Verkauft wird der komplette Inhalt eines Loses wie gesehen, kein Einzelteil-Handel. LagerLos ist dabei Vermittler zwischen dir und den Interessenten. Wichtig zu wissen: Es handelt sich nicht um eine Versteigerung nach Paragraf 383 BGB, sondern um einen normalen Verkauf über eine Gebotsplattform.

  • Anmelden und die Rahmendaten setzen ist kostenlos.
  • Du kannst optional einen geheimen Mindestpreis hinterlegen. Wird er nicht erreicht, kommt kein Verkauf zustande.
  • Bieter geben Gebote über eine Gebotsphase von 7 Tagen ab. Damit niemand in der letzten Sekunde absahnt, gilt ein Soft-Close: Fällt in den letzten 2 Minuten noch ein Gebot, verlängert sich die Phase um weitere 2 Minuten.

So bekommt der Hausrat eine faire Chance auf einen echten Preis, und die Wohnung wird trotzdem zügig leer.

Was kostet das, und wie läuft die Übergabe

Damit du planen kannst, hier die Konditionen klar und ohne Kleingedrucktes.

  • Verkäufer-Provision: 10 Prozent auf den Zuschlagspreis.
  • Käufer-Aufgeld: 15 Prozent, das trägt die kaufende Seite.
  • Beide Gebühren werden nach dem Zuschlag per Rechnung und Überweisung abgerechnet.
  • LagerLos nimmt kein Kaufpreisgeld in die Hand. Das Geld für die Ware zahlt die kaufende Person direkt vor Ort bei der Abholung an dich.

Die Person, die den Zuschlag erhält, holt den kompletten Inhalt selbst ab und räumt damit den Raum leer. Das erspart dir in vielen Fällen die separate Entrümpelung. Wer als Verkäufer einstellt, wird zur Sicherheit aller Beteiligten per Ausweis und Liveness-Prüfung identifiziert, das übernimmt der Dienstleister Didit. Bieten und Anmelden bleiben kostenlos.

Häufige Fragen

Darf ich die Wohnung räumen, bevor die Erbfrage geklärt ist?

Sei hier vorsichtig. Wer Nachlassgegenstände verwertet oder wegwirft, kann damit das Erbe stillschweigend annehmen, und die Frist zur Ausschlagung beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis. Sichere zuerst Dokumente und Persönliches, kläre die Erbfrage, und beginne erst danach mit der Verwertung des Hausrats. Im Zweifel hilft eine kurze Rücksprache mit einem Nachlasspfleger oder Notar.

Muss ich jedes Möbelstück einzeln verkaufen?

Nein. Über LagerLos wird der komplette Inhalt eines Loses als Ganzes weitergegeben, wie gesehen. Du musst also nicht dutzende Einzelanzeigen pflegen und keine Woche lang Besichtigungstermine geben. Die kaufende Person holt alles zusammen ab und räumt den Raum damit leer.

Wann bekomme ich mein Geld, und läuft es über LagerLos?

Das Geld für die Ware zahlt die kaufende Person direkt vor Ort bei der Abholung an dich. LagerLos nimmt kein Kaufpreisgeld in die Hand. Nur die Gebühren, 10 Prozent Provision auf deiner Seite und 15 Prozent Aufgeld auf Käuferseite, werden nach dem Zuschlag per Rechnung und Überweisung abgerechnet.

Kann ich verhindern, dass alles zu billig weggeht?

Ja. Du kannst einen geheimen Mindestpreis hinterlegen. Wird er am Ende der 7-tägigen Gebotsphase nicht erreicht, kommt kein Verkauf zustande. Zusätzlich sorgt der Soft-Close dafür, dass ein Gebot in den letzten 2 Minuten die Phase um weitere 2 Minuten verlängert, damit niemand kurz vor Schluss unfair den Zuschlag abgreift.

Ist der Verkauf über LagerLos eine offizielle Versteigerung?

Nein. Es ist ein freihändiger Verkauf über eine Gebotsplattform, keine Versteigerung nach Paragraf 383 BGB. LagerLos tritt als Vermittler auf. Verkaufst du als Privatperson, ist eine Gewährleistung in der Regel ausgeschlossen. Kauft man dagegen von einem Händler, gelten 14 Tage Widerrufsrecht.