Lagerlos.
Für Nachlasspfleger und Erben

Nachlass als Nachlasspfleger oder Erbe verwerten

Wenn du als Nachlasspfleger bestellt bist oder als Erbe eine Wohnung räumen musst, brauchst du eine Verwertung, die du später belegen kannst. Über LagerLos stellst du den kompletten Inhalt eines Nachlasses als Los ein, geprüfte Käufer bieten sieben Tage lang, und am Ende hast du einen nachvollziehbaren Erlös samt Abwicklung. Anmelden und Einstellen sind kostenlos, die Provision fällt erst nach dem Zuschlag an. LagerLos ist dabei reiner Vermittler und nimmt kein Kaufpreisgeld in die Hand.Stand: 16.08.2026 · LagerLos

Warum LagerLos für die Nachlassverwertung

Ein Nachlass verlangt Sorgfalt gegenüber dem Nachlassgericht, den Erben oder der Erbengemeinschaft. LagerLos ist darauf ausgelegt, dass jeder Schritt dokumentiert bleibt und der erzielte Preis marktnah zustande kommt.

  • Dokumentierter Erlös: Für jedes Los entsteht ein nachvollziehbarer Zuschlagspreis, den du gegenüber Gericht, Miterben oder in der Nachlassakte belegen kannst.
  • Geprüfte Käufer: Wer bieten und ersteigern will, wird nicht ins Blaue verkauft. Die Bieter treten unter Klarnamen an.
  • Marktnaher Preis: Über die offene Gebotsphase entscheidet der Markt, nicht ein pauschaler Ankaufpreis eines Entrümplers.
  • Kein Geldfluss über die Plattform: LagerLos nimmt kein Kaufpreisgeld entgegen. Das Warengeld wird direkt vor Ort zwischen Käufer und dir abgewickelt.

Verkauft wird immer der komplette Inhalt eines Loses wie gesehen. Das passt gut zu Nachlässen, bei denen ein ganzer Haushalt oder ein Kellerabteil im Ganzen wegsoll.

So läuft der Verkauf eines Nachlass-Loses ab

Der Ablauf ist ein freihändiger Verkauf über eine Online-Gebotsphase, ausdrücklich keine Versteigerung nach Paragraf 383 BGB. Du behältst die Kontrolle über Mindestpreis und Übergabe.

  • Los einstellen: Fotografiere den Inhalt und beschreibe das Los. Optional legst du einen geheimen Mindestpreis fest, unter dem nicht verkauft wird.
  • 7 Tage Gebotsphase: Interessenten bieten eine Woche lang. Jeder kann ein geheimes Maximalgebot hinterlegen, bis zu dem das System automatisch für ihn mitbietet.
  • Soft-Close: Fällt in den letzten zwei Minuten noch ein Gebot, verlängert sich die Frist um zwei Minuten. So gewinnt niemand durch Bieten in der letzten Sekunde.
  • Zuschlag und Übergabe: Der Höchstbietende erhält den Zuschlag. Käufer und Verkäufer wickeln Zahlung und Abholung direkt vor Ort ab.

Verwertungsbefugnis und Herkunft sauber belegen

Als Nachlasspfleger handelst du im Rahmen deiner gerichtlichen Bestellung, als Erbe aus dem Erbrecht heraus. Damit die Käuferseite Vertrauen fassen kann und du auf der sicheren Seite bist, achtet LagerLos auf die Herkunft der Ware.

  • Du stellst nur Lose ein, für deren Verwertung du befugt bist, also Gegenstände aus dem Nachlass, über den du verfügen darfst.
  • Jeder Verkäufer wird vor dem Verkauf per Ausweis und Liveness-Prüfung über den Dienstleister Didit identifiziert. Es verkauft also keine anonyme Adresse.
  • Der dokumentierte Zuschlagspreis hilft dir, den Erlös gegenüber Miterben oder dem Nachlassgericht transparent auszuweisen.

Bei einer Erbengemeinschaft klärt ihr die Zustimmung zur Verwertung untereinander, bevor das Los eingestellt wird. LagerLos liefert dann die Plattform und die Dokumentation des Ergebnisses.

Kosten und Abwicklung

Anmelden, Einstellen und Bieten sind kostenlos. Gebühren entstehen erst, wenn ein Los tatsächlich zugeschlagen wird.

  • Verkäufer-Provision: 10 Prozent auf den Zuschlagspreis.
  • Käufer-Aufgeld: 15 Prozent, die der Käufer zusätzlich trägt.
  • Abrechnung: Provision und Aufgeld werden nach dem Zuschlag per Rechnung und Überweisung beglichen, nicht über die Plattform verrechnet.
  • Warengeld: Den Kaufpreis für den Inhalt zahlt der Käufer direkt vor Ort. LagerLos nimmt dieses Geld nicht entgegen.

Rechtlich tritt LagerLos als Vermittler auf. Bei einem privaten Verkauf besteht in der Regel keine Gewährleistung. Verkaufst du gewerblich als Händler, gilt für den Käufer das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen. LagerLos startet am 01.10.2026.

Häufige Fragen

Darf ich als Nachlasspfleger den Hausrat über LagerLos verwerten?

Ja, sofern deine Bestellung die Verwertung des Nachlasses umfasst. Du stellst nur Lose ein, über die du verfügen darfst. Vor dem ersten Verkauf identifiziert dich LagerLos per Ausweis und Liveness-Prüfung, und der Zuschlagspreis wird dokumentiert, sodass du den Erlös gegenüber dem Nachlassgericht belegen kannst.

Wie weise ich den erzielten Erlös gegenüber Miterben oder Gericht nach?

Für jedes verkaufte Los entsteht ein nachvollziehbarer Zuschlagspreis aus der offenen Gebotsphase. Diesen dokumentierten Preis kannst du in die Nachlassabrechnung übernehmen. So ist transparent, dass der Marktwert und nicht ein pauschaler Ankaufpreis erzielt wurde.

Was passiert, wenn mein Mindestpreis nicht erreicht wird?

Du kannst beim Einstellen einen geheimen Mindestpreis festlegen. Bleiben alle Gebote darunter, kommt kein Verkauf zustande. Der Mindestpreis bleibt für die Bieter unsichtbar, sie sehen nur, ob er erreicht ist oder nicht.

Wie läuft die Bezahlung ab und was kostet mich der Verkauf?

Anmelden, Einstellen und Bieten sind kostenlos. Nach dem Zuschlag zahlst du 10 Prozent Provision, der Käufer trägt zusätzlich 15 Prozent Aufgeld. Beides wird per Rechnung und Überweisung abgerechnet. Das eigentliche Warengeld zahlt der Käufer direkt vor Ort bei der Abholung, LagerLos nimmt kein Kaufpreisgeld entgegen.

Ist das eine Versteigerung nach Paragraf 383 BGB?

Nein. LagerLos ist ein freihändiger Verkauf über eine Online-Gebotsphase und ausdrücklich keine öffentliche Versteigerung nach Paragraf 383 BGB. LagerLos tritt als Vermittler zwischen dir und den geprüften Käufern auf.