Wann du zurückgelassene Sachen überhaupt verwerten darfst
Bevor du irgendetwas verkaufst, muss die rechtliche Grundlage stimmen. Zurückgelassene Gegenstände gehören weiterhin dem früheren Mieter, auch wenn er ausgezogen ist. Eine Verwertung ist erst nach den richtigen Schritten zulässig.
- Nicht über das Vermieterpfandrecht. Das Vermieterpfandrecht ist kein Freibrief, um zurückgelassene Sachen zu Geld zu machen. Es sichert offene Forderungen ab und unterliegt eigenen strengen Regeln. Nutze es nicht als Vorwand für eine schnelle Verwertung.
- Ordnungsgemäß einlagern. Räume die Sachen nicht auf die Straße, sondern verwahre sie sorgfältig, zum Beispiel in einem Kellerraum oder einem Lagerabteil. Dokumentiere den Bestand mit Fotos und Liste.
- Frist setzen. Fordere den früheren Mieter nachweislich, am besten schriftlich, zur Abholung auf und setze eine angemessene Frist. Erst wenn diese verstrichen ist und der Mieter nicht reagiert, rückt eine Verwertung in Reichweite.
Im Zweifel lohnt sich vorher eine kurze rechtliche Einschätzung. LagerLos ist Vermittler und ersetzt keine Rechtsberatung, sorgt aber dafür, dass der Verkauf selbst sauber und nachvollziehbar abläuft.
So funktioniert der Verkauf über LagerLos
Steht die rechtliche Grundlage, ist der Rest einfach. Du stellst den kompletten Inhalt als ein Los ein, verkauft wird wie gesehen.
- 7 Tage Gebotsphase. Dein Los läuft eine Woche, damit genug Bieter Zeit haben.
- Soft-Close gegen Last-Minute-Tricks. Fällt in den letzten 2 Minuten noch ein Gebot, verlängert sich die Zeit um weitere 2 Minuten. So gewinnt der wirklich Höchstbietende, nicht der mit dem schnellsten Klick.
- Geheimes Maximalgebot. Bieter hinterlegen ihr Höchstlimit, das System bietet automatisch nur so viel wie nötig.
- Optionaler geheimer Mindestpreis. Du kannst eine Untergrenze festlegen. Wird sie nicht erreicht, kommt kein Zuschlag zustande.
- Anmelden und Bieten ist kostenlos. Das senkt die Hürde und bringt mehr Interessenten an dein Los.
Verkauft wird freihändig. Das ist ausdrücklich keine Versteigerung nach Paragraf 383 BGB, sondern ein einfacher Verkauf über unseren Marktplatz.
Was der Verkauf kostet und wie abgerechnet wird
Die Konditionen sind fest und transparent, keine versteckten Posten.
- Verkäufer-Provision 10 Prozent auf den Zuschlagspreis.
- Käufer-Aufgeld 15 Prozent zahlt der Käufer zusätzlich.
- Abrechnung per Rechnung und Überweisung nach dem Zuschlag.
- LagerLos nimmt kein Kaufpreisgeld. Das Warengeld fließt direkt vor Ort zwischen Käufer und dir. Wir vermitteln nur den Kontakt und die Abwicklung.
Damit behältst du die volle Kontrolle über Übergabe und Zahlung. Die Details findest du auf der Seite Gebühren.
Identität, Ablauf und die Rolle von LagerLos
Vertrauen entsteht durch klare Regeln. Deshalb prüfen wir jeden Verkäufer und halten den Ablauf schlank.
- Verkäufer-Identifizierung. Bevor du ein Los einstellst, verifizieren wir dich per Ausweis und Liveness-Check über den Anbieter Didit. Das schützt seriöse Verkäufer und schreckt Betrüger ab.
- Verkauf wie gesehen. Es geht der komplette Inhalt eines Loses in den Zustand, in dem er ist. Fotografiere den Bestand ehrlich, das erhöht die Gebote und vermeidet Streit.
- LagerLos ist Vermittler. Wir bringen Angebot und Nachfrage zusammen, treten aber nicht als Verkäufer auf.
- Gewährleistung und Widerruf. Beim Kauf von privat gibt es in der Regel keine Gewährleistung. Verkaufst du dagegen als Händler oder gewerblich, gilt für Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Wähle die richtige Verkäuferrolle.
Der Marktplatz startet am 01.10.2026. Wie der gesamte Weg vom Einstellen bis zur Übergabe aussieht, zeigt dir So funktionierts.
Häufige Fragen
Darf ich zurückgelassene Sachen eines Mieters einfach verkaufen?
Nein. Die Sachen gehören weiterhin dem früheren Mieter. Du musst sie erst ordnungsgemäß einlagern und dem Mieter nachweislich eine angemessene Frist zur Abholung setzen. Erst wenn diese Frist verstrichen ist und er nicht reagiert, kommt eine Verwertung überhaupt in Betracht. Das Vermieterpfandrecht ist dafür ausdrücklich kein passender Grund.
Ist das eine Versteigerung nach Paragraf 383 BGB?
Nein. LagerLos vermittelt einen freihändigen Verkauf über einen Online-Marktplatz. Das ist keine öffentliche Versteigerung nach Paragraf 383 BGB. Wir treten als Vermittler auf, nicht als Verkäufer oder Auktionator.
Was kostet mich der Verkauf und wer zahlt was?
Als Verkäufer zahlst du 10 Prozent Provision auf den Zuschlagspreis. Der Käufer zahlt zusätzlich 15 Prozent Aufgeld. Abgerechnet wird per Rechnung und Überweisung nach dem Zuschlag. LagerLos nimmt kein Kaufpreisgeld, das Warengeld fließt direkt vor Ort zwischen dir und dem Käufer.
Wie läuft die Gebotsphase ab?
Dein Los läuft 7 Tage. In den letzten 2 Minuten gilt ein Soft-Close: Fällt noch ein Gebot, verlängert sich die Zeit um weitere 2 Minuten, damit der wirklich Höchstbietende gewinnt. Bieter können ein geheimes Maximalgebot hinterlegen, und du kannst optional einen geheimen Mindestpreis setzen.
Muss ich mich als Verkäufer identifizieren?
Ja. Vor dem Einstellen verifizieren wir dich per Ausweis und Liveness-Check über den Anbieter Didit. Das schafft Vertrauen bei den Bietern und hält den Marktplatz sauber. Käufer müssen sich nicht per Ausweis identifizieren.