Lagerlos.
Verwerten

Insolvenzmasse und Warenlager rechtssicher verwerten

Wenn du als Insolvenzverwalter Insolvenzmasse verwerten musst, brauchst du einen Weg, der schnell, dokumentiert und nachvollziehbar ist. Über LagerLos stellst du bewegliche Masse, Warenlager und Betriebsausstattung als Los ein und lässt den Markt den Preis bestimmen. Jeder Schritt ist protokolliert, der Erlös geht an den Höchstbietenden, und Kosten entstehen dir nur im Erfolgsfall.Stand: 16.08.2026 · LagerLos

Für wen LagerLos gemacht ist

LagerLos richtet sich an Insolvenzverwalter, Sachwalter und Betriebe in Abwicklung, die bewegliche Vermögensgegenstände wirtschaftlich verwerten wollen, ohne selbst einen Käuferkreis aufbauen zu müssen. Du erreichst gewerbliche und private Interessenten in einem offenen Bieterverfahren, das den erzielbaren Marktpreis sichtbar macht.

Typische Lose, die hier verwertet werden:

  • komplette Warenlager und Restposten aus laufender oder eingestellter Produktion
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung, Maschinen, Werkstatt- und Büroinventar
  • bewegliche Masse aus Betriebsauflösungen, die als Konvolut abgegeben werden soll

Verkauft wird immer der komplette Inhalt eines Loses, nicht der Raum und kein Einzelstück. Der Zustand ist wie gesehen, das schafft klare Verhältnisse für beide Seiten.

So läuft die Verwertung ab

Du beschreibst das Los, lädst Fotos hoch und legst den Ablauf fest. Danach steuert das System das Bieterverfahren transparent und ohne dein Zutun.

  • Die Gebotsphase läuft 7 Tage. Fällt in den letzten 2 Minuten noch ein Gebot, verlängert sich die Phase automatisch um 2 Minuten, damit niemand im letzten Moment abgehängt wird.
  • Interessenten bieten mit einem Maximalgebot. Das System bietet automatisch nur so viel wie nötig, das hinterlegte Maximum bleibt geheim.
  • Du kannst einen geheimen Mindestpreis setzen. Wird er nicht erreicht, kommt kein Zuschlag zustande.

Es handelt sich um einen freihändigen Verkauf an den Höchstbietenden, nicht um eine öffentliche Versteigerung nach Paragraf 383 BGB und nicht um eine Auktion. LagerLos ist Vermittler und nicht Verkäufer. Der Kaufvertrag entsteht allein zwischen Käufer und Verkäufer.

Kosten und Erlös

Anmelden, Stöbern und Bieten ist für Interessenten kostenlos, das vergrößert deinen Bieterkreis. Deine Verwertung kostet dich nur im Erfolgsfall.

  • Verkäufer-Provision: 10 Prozent auf den Zuschlagspreis, ausschließlich im Erfolgsfall, per Rechnung.
  • Käufer-Aufgeld: 15 Prozent auf den Zuschlagspreis, per Rechnung nach dem Zuschlag, zahlbar per Überweisung.
  • LagerLos nimmt keine Kaufpreiszahlung entgegen. Das Warengeld fließt direkt zwischen Käufer und Verkäufer bei der Abholung vor Ort.

So bleibt die Zahlung der Kaufsumme in deiner Hand und ist sauber der Masse zuzuordnen. Die Provision fällt nur an, wenn tatsächlich ein Erlös erzielt wurde.

Rechtssicherheit und Nachweise

Damit die Verwertung belastbar bleibt, verlangt LagerLos vor der ersten Einstellung eine Identifizierung des Verkäufers. Du sicherst deine Verwertungsbefugnis und die Herkunft der Gegenstände zu, was gerade bei Masse aus einem Insolvenzverfahren die Grundlage für einen sauberen Übergang ist.

  • Der gesamte Bietverlauf ist protokolliert und dokumentiert den erzielten Marktpreis nachvollziehbar.
  • Beim Kauf von privat ist die Gewährleistung in der Regel ausgeschlossen. Verkaufst du als gewerblicher Händler im Fernabsatz, steht dem Käufer ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
  • Für altersbeschränkte Lose ist ein Altersnachweis ab 18 Jahren erforderlich.

Neue Käufer können zunächst bis 300 Euro bieten, nach der ersten beglichenen Rechnung steigt ihr Rahmen. Das reduziert Ausfälle und hält den Bieterkreis ernsthaft.

Häufige Fragen

Ist das eine öffentliche Versteigerung nach Paragraf 383 BGB?

Nein. LagerLos organisiert einen freihändigen Verkauf an den Höchstbietenden. Es ist keine öffentliche Versteigerung und keine Auktion. LagerLos tritt als Vermittler auf, der Kaufvertrag kommt allein zwischen Käufer und Verkäufer zustande.

Wie wird sichergestellt, dass ich zur Verwertung befugt bin?

Verkäufer werden vor der ersten Einstellung identifiziert. Du sicherst deine Verwertungsbefugnis und die Herkunft der Gegenstände zu. Der Bietverlauf wird protokolliert, sodass der erzielte Preis dokumentiert und nachvollziehbar ist.

Was kostet mich die Verwertung?

Es fällt eine Verkäufer-Provision von 10 Prozent auf den Zuschlagspreis an, ausschließlich im Erfolgsfall und per Rechnung. Kommt kein Zuschlag zustande, entstehen dir keine Kosten. Der Käufer zahlt zusätzlich ein Aufgeld von 15 Prozent.

Wie fließt das Geld für die Masse?

LagerLos nimmt keine Kaufpreiszahlung entgegen. Das Warengeld fließt direkt zwischen Käufer und Verkäufer bei der Abholung vor Ort. Nur Provision und Aufgeld werden von LagerLos per Rechnung abgerechnet.

Kann ich einen Mindestpreis absichern?

Ja. Du kannst einen geheimen Mindestpreis hinterlegen. Wird er in der 7-tägigen Gebotsphase nicht erreicht, kommt kein Zuschlag zustande. Bietet jemand in den letzten 2 Minuten, verlängert sich die Phase automatisch um 2 Minuten.